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Wissenswertes über Verträge in der Schweiz
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Wissenswertes über Verträge in der Schweiz

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Verträge sind ein integraler Bestandteil unseres täglichen Lebens: vom Arbeitsvertrag mit der Arbeitgeberin, dem Mietvertrag mit der Vermieterin, dem Darlehen an die Kinder bis hin zum Kaufvertrag für ein Auto mit dem Autohändler. 

Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie die Grundsätze des Schweizer Vertragsrechts, erfahren mehr über verschiedenen Vertragsarten und worauf Sie beim Abschluss der jeweiligen Verträge achten sollten. 

Wissenswertes über Verträge in der Schweiz

Rechtliche Grundlagen

Das Vertragsrecht befasst sich mit den Regeln über das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen. Anstelle von Vertragsrecht spricht der Gesetzgeber von Obligationenrecht. Die verschiedenen Verträge werden hauptsächlich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt. 

💡Vertrag beschreibt die gegenseitigen übereinstimmenden Willensäusserungen.

Vertrag

💡Obligation beschreibt die Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger. Diese Rechtsbeziehung beinhaltet eine Leistungspflicht bzw. eine Schuld des Schuldners. Diese Leistungspflicht ein Handeln, Unterlassen oder Dulden sein.

Obligation

Vertragsfreiheit

Die Vertragsfreiheit ist ein Grundsatz des Schweizerischen Vertragsrechts. Das bedeutet, dass eine Person die Freiheit hat, selbst zu entscheiden, mit wem und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag abschliessen will, sofern sie die gesetzlichen Schranken berücksichtigt. Die Vertragsfreiheit besteht aus fünf Teilbereichen: 

1. Abschluss- und Partnerwahlfreiheit

Die Abschlussfreiheit ist die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob man den Vertrag abschliessen möchte oder nicht. Die Partnerwahlfreiheit ist die Freiheit, sich seinen Vertragspartner selbst auszusuchen.

☝️Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein sogenannter Kontrahierungszwang. Der Kontrahierungszwang schränkt die Abschluss- und Partnerwahlfreiheit ein. 

2. Typenfreiheit

Innerhalb der gesetzlichen Schranken dürfen die Vertragstypen des Obligationenrechts kombiniert und modifiziert oder neue Vertragstypen geschaffen werden.

3. Inhaltsfreiheit

Die Parteien dürfen innerhalb der gesetzlichen Schranken den Vertragsinhalt frei wählen. 

☝️Schranken der Inhaltsfreiheit sind  beispielsweise die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, Widerrechtlichkeit, Persönlichkeitsrechte, oder die Unmöglichkeit einer Leistung.

4. Formfreiheit

Wenn im Obligationenrecht nicht festgehalten ist, in welcher Form (einfach schriftlich, qualifiziert schriftlich oder öffentlich beurdkundet) der Vertrag abgeschlossen werden muss, damit er gültig ist, können die Parteien selbst entscheiden, in welcher Form sie den Vertrag abschliessen, ändern oder aufheben wollen.

☝️Schranke der Formfreiheit ist das Gesetz oder von Parteien vereinbarte Formvorschriften.

5. Aufhebungs- und Änderungsfreiheit

Die Aufhebungsfreiheit gibt den Parteien das Recht, den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen aufzuheben. Das kann eine gemeinsame Vertragsaufhebung sein oder eine Einseitige, sofern dies vom Gesetz vorgesehen ist.

Die Änderungsfreiheit erlaubt den Parteien die Abänderung des Vertrags unter gewissen Voraussetzungen.

Vertragsentstehung

Verträge entstehen, gemäss Schweizer Obligationenrecht, durch die gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Angebot und Annahme. Das Angebot ist die Willenserklärung einer Partei, einen Vertrag zu schliessen, während die Annahme die Willenserklärung der anderen Partei ist, das Angebot anzunehmen. Sobald Angebot und Annahme übereinstimmen, kommt der Vertrag zustande. Mit anderen Worten muss jede Vertragspartei erklären, dass der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts Ihrem Willen entspricht. 

💡Diese Willenserklärungen können schriftlich, mündlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln) abgegeben werden.

Einseitige Willenserklärung

Es gibt auch Rechtsgeschäfte, die nur eine Willenserklärung benötigen. Das ist jedoch die Ausnahme und beispielsweise beim Testament oder Schenkungsverträgen der Fall. Die Erbenden oder Beschenkten müssen in diesem Fall keine Willenserklärung abgeben. 

Vertragsinhalt

Ein Vertrag muss, damit er gültig entstehen kann, ein Mindestmass an Informationen beinhalten. Man spricht auch von den wesentlichen Vertragspunkten. Dazu gehören:

  • Vertragsparteien
  • Einigung über Vertragsgegenstand (Umfang der Leistungspflicht der Parteien)
  • Weitere Modalitäten, welche die Parteien individuell festlegen

Daneben müssen die Parteien urteils- und handlungsfähig sein und der Vertrag darf nicht durch Täuschung, Drohung oder unter Zwang geschlossen werden.

✅Wenn Sie Probleme mit einem Vertrag haben oder unsicher sind, ob der Vertrag rechtsgültig ist, zögern Sie nicht, unsere auf Vertragsrecht spezialisierten AnwältInnen zu kontaktieren.

Rechtsfolgen aus dem Vertragsabschluss

Die aus einem Vertrag resultierenden Rechtsfolgen hängen von der vertraglichen Vereinbarung ab, also der Leistungspflicht der beiden Parteien. Wenn der Vertrag nicht richtig oder zu spät erfüllt wird, liegt eine Leistungsstörung vor. 

Vertragsarten

Wie bereits erwähnt, herrscht in der Schweiz Typenfreiheit. Das bedeutet, dass die bestehenden Vertragstypen kombiniert und modifiziert werden dürfen oder neue Vertragstypen geschaffen werden können. So können die Verträge an die individuellen Besonderheiten angepasst werden. 

Nachfolgend haben wir Ihnen die bekanntesten Vertragsarten kurz aufgezeigt. Diese Liste ist nicht abschliessend. 

Der Kaufvertrag in der Schweiz

Der Kaufvertrag ist der am weitesten verbreitete Vertrag in der Schweiz. Damit der Vertrag gültig zustande kommt, muss Einigkeit über die wesentlichen Vertragspunkte herrschen. Das bedeutet, dass ein Vertrag zustande kommt, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Kaufgegenstand und Preis einig sind.

☝️Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen, während der Verkäufer dazu verpflichtet ist, den Kaufgegenstand zu übergeben.

💡Besonders viele Fragen zum Kaufvertrag kommen auf, wenn es darum geht, ein Occasion Auto zu kaufen. Aus diesem Grund haben wir einen Beitrag verfasst, der sich nur mit dem Kaufvertrag für Autos befasst.

Der Darlehensvertrag in der Schweiz

Das Darlehen ist ein Dauerschuldverhältnis. Damit ein Darlehensvertrag entsteht, müssen die Parteien zwei übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen abgeben. Häufig kommt der Darlehensvertrag bei Bankdarlehen oder Darlehen unter Freunden vor.

Beim Darlehen werden die Parteien Darleiher (Darlehensgeber) und Borger (Darlehensnehmer) genannt. 

☝️Der Darleiher ist dazu verpflichtet, eine bestimmte Menge Geld oder eine andere Sache an den Borger zu übertragen. Der Borger wird Eigentümer und ist zur Rückerstattung in gleicher Art und Menge zu einem im Voraus vereinbarten Zeitpunkt verpflichtet.

Der Mietvertrag in der Schweiz

Beim Mietvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Er kommt ebenfalls sehr häufig vor in der Schweiz. Der wohl bekannteste Mietvertrag betrifft den Wohnraum.

☝️Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Mietsache zu überlassen. Der Mieter muss seinerseits die Miete bezahlen. 

✅Weitere Informationen zum Mietvertrag und was Sie beachten sollten finden Sie hier.

Der Arbeitsvertrag in der Schweiz

Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden und ist grundsätzlich formlos gültig. Er enthält eine Vereinbarung darüber, dass eine Partei für die andere Partei arbeitet und dafür Lohn (Entgelt) erhält. 

☝️Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer für seine Dienste einen Lohn bezahlen.

✅Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag finden Sie hier.

Wir helfen Ihnen

Wenn Sie Fragen zu den verschiedenen Verträgen haben oder Unterstützung bei der Erstellung oder Überprüfung eines Vertrags benötigen, zögern Sie nicht, unsere Vertragsrechtsspezialist/Innen zu kontaktieren. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und unerwünschte rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

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Was bedeutet Vertragsfreiheit in der Schweiz?
Wie kann die Vertragsfreiheit eingeschränkt werden?
Wie entsteht ein Vertrag in der Schweiz?
Wann ist ein Vertrag gültig?

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